vom ESC-Finale ausgeschlossen, wie diese am Samstagmittag mitteilte. Grund dafür seien Polizeiermittlungen im Zusammenhang mit einem Zwischenfall nach dem Halbfinal-Auftritt Kleins am Donnerstagabend.Generalprobe ohne »Europapa« auf der Bühne: Joost Kleins Ausschluss sorgt für Empörung bei ESC-Fans in Malmö
»Die schwedische Polizei hat die Anzeige eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams nach einem Zwischenfall nach seinem Auftritt im Halbfinale am Donnerstagabend untersucht. Während das Gerichtsverfahren seinen Lauf nimmt, wäre es für ihn nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen«, schrieb die EBU. Das große Finale des 68.
Bei der ersten Probe war Klein zwar beim ersten Durchlauf des Finales erschienen und bei der Flaggenparade noch anwesend gewesen, seinen Song »Europapa« probte er jedoch nicht. Die EBU beschloss wenig später, den Sänger auch während der zweiten Generalprobe des Wettbewerbs nicht auftreten zu lassen. Bei dieser stimmen regelgemäß die Jurys aller Teilnehmerländer ab.
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