Eine Teilnahme an der diesjährigen Europawahl kann einerseits durch persönliche Stimmabgabe im Wahllokal erfolgen, andererseits durch Briefwahl. Die Bundeswahlleiterin rät den Wahlberechtigten, die per Briefwahl wählen möchten, den Antrag auf Briefwahl so schnell wie möglich zu stellen, damit die Unterlagen rechtzeitig eintreffen.
Der Antrag kann auch per E-Mail, Fax oder über das gegebenenfalls vorgehaltene Online-Formular im Internet-Angebot der Gemeindebehörde gestellt werden. Sofern sich ein QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung befindet, kann auch dieser zur Antragstellung genutzt werden. Eine telefonische Antragstellung ist hingegen nicht möglich. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen.
Neu ist, dass der Stimmzettelumschlag weiß ist, wie der Stimmzettel. Zur letzten Europawahl war der Stimmzettelumschlag blau. Das Wahlrecht darf auch bei Briefwahl nur persönlich und geheim ausgeübt werden. Wer nicht lesen kann oder durch körperliche Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten und in den Wahlumschlag zu legen, kann hierfür - unter Beachtung bestimmter Vorgaben, die auf dem Wahlschein und im Merkblatt zur Briefwahl aufgeführt sind - eine andere Person um Hilfe bitten.
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