EuGH-Urteil - Airlines haften bei umgekipptem Kaffee

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Kaffee oder Tee? Diese Standardfrage kann Fluggesellschaften teuer zu stehen kommen, wenn einer der Becher umkippt, entschied der Europäische Gerichtshof!

Kaffee oder Tee? - Das fragen Flugbegleiter ihre Passagiere häufig, doch es kann die Fluggesellschaften teuer zu stehen kommen!

Denn der Europäische Gerichtshof entschied am Donnerstag: Fluggäste haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie sich an einem umgekippten Getränk verbrühen und den Schaden nicht selbst verursacht haben. Der EuGH stellte im Urteil klar, dass die Haftung für Verbrühungen aufgrund des umgekippten heißen Kaffees kein „flugspezifisches Risiko“ voraussetze. Bei strenger Auslegung des Unfallbegriffs fielen zum Beispiel nur schwere Turbulenzen unter dieses Risiko.

Die Luxemburger Richter legten den Unfallbegriff aber weiter aus. Dieser erfasse „jeden an Bord eines Flugzeugs vorfallenden Sachverhalt“, in dem ein zur „Fluggastbetreuung eingesetzter Gegenstand“ die Verletzung eines Passagiers verursache.Hintergrund: Eine österreichische Familie klagte auf Schadensersatz, da sich die damals sechs-jährige Tochter auf einem Flug von Mallorca nach Wien an einem Kaffee verbrühte.

Die mittlerweile insolvente Fluggesellschaft Niki hatte argumentiert, dass kein Unfall vorliege, der von der Fluglinie oder ihren Mitarbeitern verursacht wurde. Sie könne nicht haftbar gemacht werden, weil das Ereignis nicht auf einem für die Luftfahrt typischen Risiko beruhe. Die obersten EU-Richter folgten dieser Sichtweise nicht.

 

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Ergebnis:Airlines werdennkeine Heissgetränke mehr anbieten und Wasser wird nur in speziellen Gefässen ausgegeben.

FORDERUNG: Ab sofort keine Verpflegung mehr! Man könnte sich ja verschlucken oder mit der Gabel ausrutschen. Manchmal trifft das EuGH schon seltsame Urteile.

Diese Info hat mein Leben verändert. Habe mein Leben lang darauf gewartet...

Wenn ein Heißgetränk aus unerklärlichen Gründen umkippt, dann haftet der Unternehmer? Da fehlt doch ein Teil des Urteils, oder?

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