EuGH: Frarbeitszeit ist immer

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Freizeit? Arbeitszeit? Frarbeitszeit? Zeiterfassung EuGH

Man muss sich einen Richter als Eremit in Teilzeit vorstellen. Egal, was er entscheidet, ein faires Urteil setzt eine Distanz zum Gegenstand voraus – also auch zum echten Leben da draußen. Ein Richter urteilt qua Amt, nicht qua persönlicher Erfahrung. Nähe droht ihn zu korrumpieren, auch die Nähe zur eigenen Person als, sagen wir, Vater zweier Töchter, Fahrradfahrer, CDU-Wähler, Computerspieler, FC-Barcelona-Fan.

Ganz sicher sind auch die Richterinnen und Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg auf Distanz zu sich selbst gegangen, als sie entschieden, dassihrer Angestellten künftig komplett erfassen müssen. Also nicht nur die Überstunden, wie bislang etwa in Deutschland üblich. Sie wollen der Entgrenzung der Arbeit Einhalt gebieten, das ist nachvollziehbar. Hätten sie sich selbst zum Vorbild genommen, hätten sie wohl dennoch anders entschieden.

Kopfarbeiter sind nun mal keine Lkw-Fahrer, Denkzeiten keine Lenkzeiten. Wenn jemand, aus welchem Grund auch immer, entscheidet, in seiner Freizeit zu arbeiten, dann würde sich der Arbeitgeber, der das verbieten muss, ja ins Privatleben seines Angestellten einmischen. Anders formuliert: Kann man die Freizeit retten, indem man sie reglementiert? Kein höchstrichterliches Urteil kann doch Menschen, die nicht nur von, sondern auch für ihren Job leben, mal eben einen neuen Sinn stiften.

eine große Rolle spielt, stellt sich zudem die Frage, wie man Arbeit und Leben überhaupt auseinanderdividieren soll. Konkret: Ein Zeitungsredakteur, der über Innenpolitik und Wirtschaft schreibt, sitzt zu Hause am Frühstückstisch und liest die Sonntagszeitung der Konkurrenz.

Letztlich ist die EU-Richtlinie zur Arbeitszeiterfassung eine richtige Entscheidung unter falschen Voraussetzungen. Um nicht zu sagen: im falschen System. Solange Angestellte daran gemessen werden, welchen Mehrwert sie einem Unternehmen bringen, solange nützt auch die erzwungene Arbeitszeiterfassung nur theoretisch.

 

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Nur noch gegen Arbeiter. Scheiss Urteil

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