Die größten Gründe für Aufregung sind aus der EU-Gebäuderichtlinie in ihrer nun beschlossenen Fassung verschwunden. Aber es gibt viele Vorgaben, mit denen gehörige Anstrengungen auf Hausbesitzer, Behörden und Betriebe zukommen.Wärmebilder machen sichtbar, an welchen Stellen eines Hauses der größte Sanierungsbedarf besteht.Die Gebäudeeffizienzrichtlinie der EU hat schon viele Schlagzeilen geliefert.
Die CDU- und CSU-Abgeordneten haben sich - im Gegensatz zu ihrer europaweiten EVP-Fraktionskollegen - für ein Nein entschieden. „Zu detailverliebt“, befindet ihre Sprecherin Angelika Niebler. Neue Vorgaben für Fahrradstellplätze und die Vorverkabelung für Ladesäulen seien auf europäischer Ebene in diesem Ausmaß nicht nötig.
Die 16-Prozent-Minus-Vorgabe taucht noch ein weiteres Mal auf und dürfte es auch hier eng werden lassen: Bis 2030 müssen 16 Prozent der am schlechtesten gedämmten Nichtwohngebäude saniert sein, bis 2033 sogar 26 Prozent. Wer den Prozess von Planung, Mittelbeantragung, Ausschreibung, Vergabe und Dauer von Bauarbeiten kennt, wird erahnen, welche gewaltigen Hauruck-Verpflichtungen auf Behörden und Unternehmen zukommen.
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