Erstochenes Mädchen aus Freudenberg: Was den nicht strafmündigen Täterinnen jetzt droht

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Die zwölfjährige Luise ist von zwei Kindern im Alter von zwölf und 13 Jahren getötet worden. Der renommierte Düsseldorfer Strafverteidiger Ingo Bott erklärt, wie nun mit den nicht strafmündigen Täterinnen verfahren werden könnte.

Das teilte der leitende Oberstaatsanwalt in Koblenz, Mario Mannweiler, am Dienstag bei einer Pressekonferenz mit.

Die mutmaßlichen Täterinnen hätten die Tat gestanden. Sie seien jetzt in einem „geschützten Bereich“. Wegen ihres Alters seien sie strafunmündig aus Sicht der Justiz. Das heiße aber nicht, dass „jetzt nichts gemacht werde“, betonte Mannweiler. „Wir legen diesen Fall jetzt in die Hände der Jugendbehörden.“

Der renommierte Düsseldorfer Strafverteidiger Ingo Bott von der Kanzlei „Plan A“ sagte unserer Redaktion zu möglichen Konsequenzen für die Täterinnen: „Wer unter 14 Jahre alt ist, gilt als Kind und damit pauschal als schuldunfähig und nicht strafmündig. Das bedeutet aber nicht, dass ein strafrechtlich relevantes Verhalten ohne Konsequenzen bleibt“, so Bott. „Beispielsweise können die Jugendämter Maßnahmen zur Erziehung anordnen.

Das vermisste zwölfjährige Mädchen war am Sonntag tot in der Nähe eines Radweges auf rheinland-pfälzischem Gebiet unmittelbar an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen gefunden worden. Das Kind war zuletzt am Samstag gegen 17.30 Uhr in Freudenberg gesehen worden, als es nach dem Besuch einer Freundin zu Fuß den Heimweg antrat.

 

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Mir tun die Eltern der beiden Mädchen leid. Es muss ziemlich gruselig sein mit diesen kleinen Monstern unter einem Dach zu leben.

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