Der Platz ist da, der Wille auch - dann scheint es womöglich erst mal unkompliziert, eine Einliegerwohnung im Haus unterzubringen. Aber: Bevor Sie loslegen, gibt es einiges zu klären.Eine Einliegerwohnung muss in jedem Fall eine Kochgelegenheit und ein Bad mit WC haben, sodass alle privaten Wohnabläufe möglich sind.
Die Einliegerwohnung muss also in jedem Fall eine Kochgelegenheit und ein Bad mit WC haben. Außerdem überlegt man sich am besten schon vor einer Abtrennung der Wohnungen, ob die künftigen Mieter der Einliegerwohnung auch Wasch- oder Trockenräume, Abstellflächen oder geteilte Flurbereiche nutzen können. Spätestens bei Abschluss des Mietvertrags müssen diese Fragen in jedem Fall geklärt werden.
Gerade bei Altbauten kann letzteres problematisch werden. Ob und wie sich in solchen Fällen eine Einliegerwohnung einrichten lässt, entscheidet die zuständige Behörde. Je nach Bundesland ist zudem eine Baugenehmigung notwendig, hier kommt es auf die jeweilige Landesbauordnung an. Ähnliches gilt auch für die maximal zulässige Größe der Einliegerwohnung, die meist im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche ermittelt wird.
Außerdem brauchen Einliegerwohnungen im Souterrain eine fäkalientaugliche Hebeanlage, die sie vor einem Rückstau aus der Kanalisation sichert. Das sei angesichts der sich häufenden Starkregen- und Hochwasserlagen kein Luxus, so der VPB, sondern eine Notwendigkeit.
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