Öffentlich geförderter Wohnraum ist für Menschen gedacht, die auf dem freien Markt kaum Chancen haben, angemessene Wohnungen zu finden., hängt neben der Haushaltsgröße vor allem vom Nettoeinkommen ab – Obergrenzen dürfen die Bundesländer seit dem Jahr 2006 selbst festlegen. Die rot-grün-rote Regierungskoalition will die Bremer Einkommensgrenze nun auf den Prüfstand stellen lassen.
Die Koalitionäre führen auch den Mindestlohn an, um den Bedarf neuer Einkommensgrenzen zu verdeutlichen. Wer Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, kommt auf ein Jahresbruttoeinkommen von rund 25.800 Euro – das bereinigte Einkommen kann variieren, übersteigt die Grenze für die WBS-Berechtigung aber in jedem Fall deutlich. Selbst für einen Zwei-Personen-Haushalt, in dem nur eine Person zum Mindestlohn arbeitet, wird es eng.
Auch Personen aus mittleren Einkommensschichten hätten zunehmend Probleme, geeignete Wohnungen zu finden. Im Raum steht daher die Frage, ob"die Zielgruppe des sozialen Wohnungsbaus den tatsächlichen Gegebenheiten des Wohnungsmarktes entsprechend ausgeweitet werden könne." Als Beleg für die"dramatische Verschärfung der Lage am Wohnungsmarkt" nennen SPD, Grüne und Linke die Mietbelastungsquote.
Vom Senat will die Regierungskoalition nun unter anderem viele Details über die Haushalte wissen, die in den vergangenen Jahren einen WBS erhalten haben. Weitere Fragen zielen auf strukturelle Vergleiche mit anderen Bundesländern ab. Auch für die Fälle, in denen die Einkommensgrenze in Bremen überschritten werden darf, interessieren sich die Fachpolitiker.
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