Die eigenen vier Wände wegen einer Eigenbedarfskündigung aufgeben zu müssen ist erst mal ein riesiger Schock. Was Mieter tun können und welche Regeln Vermieter beachten müssen.Die Wohnung ist bezahlbar, man fühlt sich im Viertel wohl und pflegt einen guten Kontakt zur Nachbarschaft - aus so einer Ausgangslage nach einem neuen Zuhause zu suchen, kann sehr schmerzhaft sein. Vor allem in Städten, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist.
Das Gesetz sieht vor, dass man bis zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses einen Widerspruch gegen diese Kündigung schriftlich einlegen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen kann.Haben Vermieter allerdings ein begründetes Interesse, können Mieter selten etwas dagegen tun, trotz Widerspruchs. Es sei denn, der Auszug bedeutet eine sogenannte "soziale Härte", wodurch ein Auszug nicht möglich ist.
Egal, ob Studierende, Familien oder Rentner - der Kreis jener Menschen, die sich die steigenden Mieten kaum noch leisten können, wächst.Wenn Mieter sich unsicher sind, ob eine Kündigung rechtmäßig ist oder ob sie gegen diese aufgrund von sozialer Härte Widerspruch einlegen sollten, können sie sich Unterstützung bei einem Mieterverein suchen.
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