Eigentlich ist die Rechtslage klar: Wer auf einem Privatparkplatz parkt, muss dafür zahlen. Die Knöllchenjäger dürfen sich allerdings nicht alles erlauben. Die Parkraumbewirtschafter der Luegallee 52 sorgen noch immer für Zwist.Jürgen Milz ist sauer. Er wurde wegen Vertragsstrafe in Anspruch genommen nachdem er auf dem Parkplatz gewendet hatte. Kameras hatten sein Kennzeichen erfasst, als er kurz auf dem zugehörigen Platz hielt.
„Der Bodenrichtwert an dieser Stelle liegt bei 2650 Euro. 12,5 Quadratmeter für einen Parkplatz plus Verkehrsfläche haben dementsprechend einen Gegenwert von ca. 60.000 Euro. Aus wirtschaftlichen Gründen vermieten wir diese Stellplätze und lassen sie nicht leerstehen“, sagt der Düsseldorfer Immobilien-Unternehmer Andreas Bahners, dessen Firma Eigentümerin des Areals ist.
Es gilt: Wer kein Smartphone dabei hat und kein Mieter ist, der sollte in Zukunft lieber nicht auf das Gelände Luegallee 52 fahren. Womöglich nicht einmal zum Wenden, wie der Fall von Jürgen Milz zeigt. Der 71-Jährige habe nur kurz auf einem der von Parkcontrol24 bewirtschafteten Stellplätze gehalten, um wenden und leichter auf einem der anderen, nicht bewirtschafteten Stellplätze parken zu können. Währenddessen sei sein Kennzeichen erfasst und das Manöver als Parkvorgang erkannt worden. Letztlich habe er sich mit Parkcontrol auf eine Zahlung von 35 Euro geeinigt. Um Ruhe zu haben, sagt er. Teilweise seien der Einigung Einschüchterungen vorausgegangen.
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