Dreijährige Greta in Kita ermordet – Höchststrafe für Erzieherin Sandra M.

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Landgericht Mönchengladbach: Dreijährige Greta in Kita ermordet – Höchststrafe für Erzieherin Sandra M.

Die Staatsanwaltschaft vermutete als Motiv, dass die Erzieherin das Kind in Gefahr brachte, um sich als Retterin zu profilieren. Bereits an vorherigen Arbeitsplätzen hatte die Frau Kinder auf ähnliche Weise schwer verletzt. Sie hatte jeweils selbst Alarm geschlagen, wenn die Kinder Atemnot hatten, oder gar nicht mehr atmeten. Acht solcher Fälle führte die Anklage auf, es ging um den Vorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen. Das Gericht sprach sie in zwei davon schuldig.

Das Gericht führte demnach drei Gründe für die Verurteilung an: Es habe keine medizinische Erklärung für Gretas plötzlichen Tod gegeben. Außerdem habe es immer wieder Taten in ähnlichen Situationen gegeben. Und stets habe die Angeklagte Dienst und alleinigen Zugang zu Kindern gehabt. Die besondere Schwere der Schuld sei festgestellt worden, weil die Sandra M. den Mord in einem besonders geschützten Raum begangen hat. "Die Angeklagte war im Dienst und hatte – allein und ungestört – Zugriffsmöglichkeit auf die Kinder", sagte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers in der mündlichen Urteilsbegründung.

Eine psychiatrische Gutachterin hatte M. im Prozessverlauf volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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