Nicaragua erhebt schwere Vorwürfe gegen Deutschland . Vor dem Internationalen Gericht shof in Den Haag beginnen am Montag Anhörungen zu einer Klage wegen angeblicher Beihilfe zum Völkermord. Es geht um die deutsche Unterstützung Israel s während des Gaza kriegs.Der Gaza krieg beschäftigt seit Monaten auch den Internationalen Gericht shof . Erst reichte Südafrika Ende Dezember eine Klage gegen Israel ein mit dem schweren Vorwurf des Völkermordes.
Aktuell steht das Verfahren noch am Anfang, wo das Gericht zunächst über einstweilige Maßnahmen entscheidet. Erst dann folgt das Hauptsacheverfahren. Nicaragua verlangt vorläufige Anordnungen des Gerichts mit der Aufforderung an Deutschland, insbesondere seine militärischen Hilfen für Israel unverzüglich einzustellen.
Das sieht im Hauptsacheverfahren anders aus. Der Völkerrechtler weist darauf hin, dass die Beweispflicht bei Nicaragua liegt und die Anforderungen bei Völkermord besonders hoch sind: „Nicaragua müsste nachweisen, dass Deutschland wusste, dass Israel beabsichtigt, Völkermord an den Palästinensern im Gazastreifen zu begehen, und dass die gelieferten Waffen zu Völkermordhandlungen eingesetzt werden. Es erscheint mir unwahrscheinlich, dass Nicaragua dies gelingen wird.
Talmon bemerkt allerdings einen veränderten Tonfall, seit der Gazakrieg in Den Haag beleuchtet wird: „Von Oktober bis Januar hat die Bundesregierung immer gesagt: Israel hat ganz klar ein Recht auf Selbstverteidigung, um sich gegen den Terror der Hamas zu verteidigen. Und das muss im Rahmen des Völkerrechts geschehen. Seit Januar oder Februar weist Deutschland sehr viel ausdrücklicher auf die Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht hin.
Den Vorwurf Nicaraguas, dass Deutschland wegen eines Zahlungsstopps an das Palästinenserhilfswerk UNRWA der Verpflichtung nicht nachkommt, alles zu tun, um die Begehung von Völkermord zu verhindern, lässt Talmon nicht gelten. „Die temporäre Aussetzung von freiwilligen Zahlungen an eine Hilfsorganisation stellt noch keine Teilnahme an einem Völkermord dar.” Eine erste Entscheidung des UN-Gerichts dürfte bis Ende des Monats fallen.
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