Beamte in NRW können seit 2019 Daten mit Arbeitshandys noch schneller abgleichen. Leider löscht die Behörde offenbar die Datensätze von Personen nicht, deren Verfahren eingestellt wurde.In einem Rechtsstaat muss sich der Bürger darauf verlassen können, dass Justiz und Polizei ihrer Arbeit mit allerhöchster Sorgfalt nachkommen.
Das mag lästig erscheinen. Und angesichts der ernüchternden Erfahrungen, die man bei der Digitalisierung deutscher Behörden vielfach erlebt, dürfte es auch nicht trivial sein. Aber ein lästiger Arbeitsaufwand kann in einem derart sensiblen Bereich nicht als Ausrede dafür herhalten, Dinge zu unterlassen.
Wer Daten miteinander verknüpft und sich davon entsprechende Vorteile bei der Verbrechensbekämpfung verspricht, der muss diese Datensätze dann auch konsequent und verantwortungsvoll pflegen. Es reicht nicht aus, zu meinen, dass man mit einem Erlass die Behörden sensibilisiert. Insofern ist der Vorstoß der FDP-Landtagsfraktion für eine harte, belastbare Regelung im Polizeigesetz nachvollziehbar und richtig. Zumal die einhellige Expertenmeinung bei der Anhörung dem Land aufgezeigt hat, auf was für einem wackeligen Fundament die derzeitige Lösung steht.
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