Laut Arbeitszeitgesetz ist das Arbeiten an Sonn- oder Feiertagen in Deutschland grundsätzlich verboten. Aber es gibt Ausnahmen ... © Friso Gentsch, dpa
Doch in einigen Branchen kommen Beschäftigte nicht daran vorbei, auch an Tagen, an denen andere frei haben, zu arbeiten. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, können dieerteilen. Dafür ist es zum Beispiel erforderlich, dass die Arbeiten nicht auf Werktage verschoben werden können.– im Einzelnen festgelegt im Paragraf 10, Arbeitszeitgesetz - dürfen oder müssen sogar an Sonn- oder Feiertagen arbeiten.
gemäß § 106 Satz 1 GewO auch die Anordnung von Sonn- und Feiertagsarbeit, wenn dies nicht im Arbeitsvertrag oder durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ausgeschlossen ist. Der Arbeitgeber kann also keine Sonntagsarbeit anordnen, falls im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters etwa die Arbeitszeit auf Montag bis Freitag festgelegt wurde.Anordnungen des Arbeitgebers, die gegen das allgemeine Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit verstoßen, sind nichtig.
Arbeitgeber gewähren Zuschläge zusätzlich zum Grundgehalt. „Die Höhe kann, je nach Branche, weit über 100 Prozent des regulären Stundensatzes betragen“, sagt Gewerkschaftsjurist Stach. Zudem kann die Höhe des Zuschlags davon abhängen, ob ein zusätzlicherfallen unter bestimmten Voraussetzungen keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben an. Abgabenfrei sind folgende Zuschläge:Sonntagsarbeit 50 % zum Grundgehalt.
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