Zuletzt führte Sachsen im Kampf gegen Corona die Maskenpflicht im Auto ein. Jetzt ist sie wieder vom Tisch – zumindest für den Fahrer.
Das Problem an der Regel: Sie greift in die Straßenverkehrsordnung ein. „Mit der Maskenpflicht im Auto hat das Land in Bundesrecht eingegriffen. Das ist rechtswidrig. Denn Bundesrecht bricht Landesrecht, das steht schon im Grundgesetz“, so der Verkehrsrechts-Experte Prof. Dr. Dieter Müller schon Mitte Februar zu BILD.
Denn in Paragraf 23 Absatz 4 der StVO steht: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“ Ein klarer Widerspruch zwischen dem Verhüllungsverbot und der Corona-Schutz-Verordnung!
Entweder Bussgeld weil man eine Maske beim Autofahren trägt, so kann man auf Radarfotos nicht identifiziert werden. Oder ein Bussgeld riskieren, weil man keine trägt und gegen Coronaauflagen verstösst.
War ja auch geballter Schwachsinn...
Das heißt Autofahrer*innen ! Sorry aber ihr Medien habt ja mit dem Gendermist angefangen.