CDU und SPD einigen sich auf schärferes Polizeigesetz

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Mehr Rechte für die Polizei wollte Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) schon länger. Mit dem neuen Koalitionspartner CDU kann sie mehr davon umsetzen ...

Nach längeren Verhandlungen hat sich die Berliner Koalition von CDU und SPD auf eine Verschärfung des Polizeigesetzes geeinigt. Wichtige Punkte waren dabei Regelungen zum Einsatz sogenannter Bodycams an Uniformen von Polizisten, Kameras in Polizeiautos , Elektroschockpistolen sowie zum Unterbindungsgewahrsam, also dem vorsorglichen Einsperren von mutmaßlichen Straftätern in bestimmten Fällen.

Änderungen sind auch beim Präventivgewahrsam geplant. Zur Zeit beträgt die Höchstdauer zwei Tage. Künftig soll das Einsperren von Menschen, von denen schwere Straftaten erwartet werden, auf Beschluss eines Richters bis zu fünf Tage möglich sein, im Fall mutmaßlicher Terroristen bis zu sieben Tage. Zudem kommt nach dem Entwurf der verstärkte Einsatz von Bodycams durch Polizisten und Feuerwehrleute und auch von Kameras in den Streifenwagen, die das Geschehen bei Einsätzen filmen. Auch in Wohnungen soll gefilmt werden können, wenn es um die Abwehr von Gefahren für beteiligte Menschen geht.Elektroschockpistolen, die bisher nur von einigen Polizisten getestet wurden, sollen in größerem Maß von der Polizei genutzt werden können.

Der SPD-Innenpolitiker Martin Matz betonte: „Ich glaube, dass das ein guter Kompromiss ist, den wir geschlossen haben. Es geht darum, dass wir insgesamt der Polizei und der Feuerwehr die Arbeit erleichtern, aber gleichzeitig, dass wir ein Auge darauf haben, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden.“

So gebe es bei den Bodycams die Einigung, dass auch Betroffene von einem Polizisten verlangen könnten, die Bodycam einzuschalten. „Das halten wir von der SPD schon für eine wichtige Regelung. Im Zweifel wirkt das deeskalierend für beide Seiten.“

 

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