Volljährige Menschen dürfen laut geltendem Gesetz jetzt Cannabis besitzen. „Das bedeutet, dass volljährige Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte bis zu 25 Gramm Cannabis in der Schule mit sich führen dürfen“, führt das Schulministerium im Erlass aus. Ebenso, wie sie auch Zigaretten oder Pfeifentabak dabei haben dürfen.
Nein, das ist nicht zulässig. Sollte einer Lehrkraft aber Haschisch von minderjährigen Jugendlichen in die Hände fallen, so ist sie gehalten, es „vorübergehend wegzunehmen und später den Eltern auszuhändigen“, erläutert das Schulministerium.Nach der Rechtsauffassung des Landes: Nein, weil es durch eine Klausel im Landesschulgesetz verhindert wird.
Laut Gesetz sind Bußgelder möglich. Die Schule kann zudem selbst Disziplinarmaßnahmen gegen Schüler verhängen. Wenn Lehrkräfte gegen das Verbot verstoßen, sind dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich, legt der Erlass des Landes dar.Auf keinen Fall. Das Land weist ausdrücklich darauf hin, „dass der Anbau von Cannabispflanzen auf dem Schulgrundstück zu Lehrzwecken nicht zulässig ist“.
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