Cannabis-Grenzwert fürs Autofahren erhöht – doch Nulltoleranz bei Mischkonsum

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Ab dem 1. April ist Kiffen legal. Das heißt aber nicht, dass es keine Regeln gibt. Was verboten und was erlaubt ist, erfahren Sie hier.

Die THC-Grenze fürs Autofahren soll steigen: 3,5 könnte der neue Grenzwert laut Experten sein. Auch über ein absolutes Alkoholverbot für Kiffer wird gesprochen.l, wurde auch ein neuer THC-Grenzwert fürs Autofahren angekündigt. Jetzt hat das Bundesverkehrsministerium bekannt gegeben, was eine unabhängige Expertengruppe vorschlägt. Dabei geht es nicht nur um einen Grenzwert.

Der Vorschlag: Wer in Zukunft mit 3,5 THC Nanogramm pro Milliliter im Blutserum am Steuer sitzt, verstößt gegen das Straßenverkehrsgesetz und riskiert damit seinen Führerschein. Das ist ein großer Sprung nach oben.

Was Promille angeht, soll nach Ansicht der Experten demnächst aber nur die Zahl Null am Steuer erlaubt sein, wenn man zugleich auch Cannabis konsumiert hat. Die Gefahr, die von einem Mischkonsum der beiden Drogen ausgeht, sei zu groß. Es werde empfohlen, „für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des § 24c StVG vorzusehen.

Zur Einführung des empfohlenen Grenzwertes ist eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, § 24a erforderlich. Die höhere Grenze gilt also noch nicht schon zum Start der teilweisen Cannabis-Legalisierung am Ostermontag .Das neue Cannabisgesetz kommt mit vielen Regeln und Nuancen.

 

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