Ab dem 1. Juli dürfen sich in Deutschland Anbauvereinigungen für den Cannabis-Anbau gründen. Bislang war aber völlig unklar, welche Berliner Behörde zuständig ist. Nun gibt es eine Lösung.Social Clubs in Berlin nun endlich Klarheit: Menschen, die gemeinschaftlich Cannabis anbauen wollen, können eine entsprechende Lizenz ab dem 1. Juli bei den Berliner Bezirksämtern beantragen.
Eine Verordnung, die die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Cannabisgesetz regelt, gibt es nach Angaben der Sprecherin noch nicht. Am Donnerstag sei auf Ebene der Staatssekretäre konstruktiv über einen Entwurf beraten worden. Offene Fragen zur Umsetzung des Gesetzes, etwa was die Überwachung derangeht, sollten zeitnah geklärt werden, damit die Verordnung zügig in das senatsinterne Mitzeichnungsverfahren gebracht werden könne.
Die Zeit zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April und der Regelung für die Anbauvereinigungen sei sehr kurz und "mehr als ambitioniert". Die Umsetzung des Gesetzes stelle die Behörde vor große Herausforderungen.gab, klagten Cannabis Social Clubs über fehlende Planungssicherheit.
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