Die am Montag in Kraft getretene Teil-Legalisierung von Cannabis wird nach Einschätzung von Bundesjustizminister Marco Buschmann Justiz und Polizei mittelfristig entlasten."Die Umstellung bedeutet einmalig einen höheren Arbeitsaufwand, aber perspektivisch werden Polizei und Justiz entlastet", sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Montag."Sie können dann noch stärker relevanter Kriminalität nachgehen."-Konsumenten.
Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis ist am Montag in Kraft getreten. Volljährige dürfen damit bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen und den Stoff auch selbst anbauen. Verboten bleibt der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten.
Zuhause ist die Aufbewahrung von bis zu 50 Gramm Cannabis erlaubt, für den Eigenanbau dürfen drei Pflanzen gezogen werden. Vom 1. Juli an sollen Anbau und Abgabe über Anbauvereine, sogenannte Cannabis-Clubs, ermöglicht werden. Im Straßenverkehr bleibt es dabei, dass das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss verboten ist.
"Erst damit sorgen wir dafür, dass auch Gelegenheitskonsumierende nicht mehr zum Dealer gehen müssen", sagte . Wichtig sei, dass es beim Verkauf in staatlich lizenzierten Geschäften ein striktes Werbeverbot gebe und der Jugendschutz eingehalten werde.hatte ursprünglich auch eine Abgabe von Cannabis über lizenzierte Geschäfte geplant. Wegen Bedenken der EU-Kommission wurde dieser Plan zunächst jedoch fallen gelassen.
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