Kreis Höxter/ Warburg . Jeder durchziehende Wanderzirkus muss es machen: Er beantragt eine Sondernutzungserlaubnis beim Ordnungsamt der jeweiligen Spielstätte, um im Vorfeld an Straßen Werbung für das Gastspiel zu machen. Warum es die CDU nicht gemacht hat, bevor sie ihre Werbeplakate für das „Nein“ zum Nationalpark beim Bürgerentscheid anbrachte, ist wohl Interpretationssache.
Die Antwort von Sigrid Wichmann, Leiterin der Kommunalaufsicht: „Eine Plakatierung im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid ist zulässig“, schreibt sie auf „NW“-Anfrage. „Sowohl die Nationalparkgegner als auch die -befürworter haben grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis.“ Aber: „Die Städte erteilen die Erlaubnis auf der Grundlage ihrer ortsrechtlichen Bestimmungen und regeln das weitere Verfahren.
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