Sinnvoll und notwendig - oder nicht? Verfassungsgemäß oder nicht? Die Staatsregierung will Bayern als erstem Bundesland ein eigenes Bundeswehrgesetz geben. Im Landtag gibt es teils lauten Widerspruch.
Bundesweites Vorbild zur Stärkung der Bundeswehr oder teils verfassungswidrige CSU-Bevormundungspolitik? Das neue Bundeswehrgesetz der Staatsregierung hat im bayerischen Landtag für heftige Debatten gesorgt. Mit dem Gesetz will die Staatsregierung Universitäten und Hochschulen davon abhalten, eine militärische Nutzung ihrer Forschung zu verbieten - auch wenn es derartige sogenannte Zivilklauseln noch nirgendwo im Freistaat gibt. Stattdessen soll ein Kooperationsgebot von Hochschulen und Bundeswehr vorgeschrieben werden, in Fragen der nationalen Sicherheit sogar eine Kooperationspflicht. Zudem sollen staatliche Schulen im Zuge der politischen Bildung mit Jugendoffizieren zusammenarbeiten.
CSU und Freie Wähler verteidigten den Gesetzentwurf am Mittwoch als beispielhaften Landes-Beitrag zur Stärkung der deutschen Wehr- und Bündnisfähigkeit. Die Grünen dagegen warfen der Staatsregierung unter anderem einen verfassungswidrigen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit und eine unnötige Bevormundung der Schulen vor. Die SPD spottete insbesondere, die CSU löse mit dem Gesetz wieder einmal Probleme, die gar keine seien.
Die AfD warf der Staatsregierung Kriegstreiberei vor. Sie sah sich dann aber angesichts jüngster Berichte über Verbindungen von Abgeordneten nach Russland heftigen Vorwürfen ausgesetzt, nicht auf der Seite Deutschlands, sondern auf der Seite Putins zu stehen.
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