Bundestag: Das NetzDG ist tot, es lebe das Digitale-Dienste-Gesetz

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Das vom Bundestag beschlossene Digitale-Dienste-Gesetz soll einen neuen Rahmen gegen Hass, Hetze und Desinformation im Netz bilden. Es gibt Lob und Kritik.

Mit der Koalitionsmehrheit von SPD, Grünen und FDP hat der Bundestag am Donnerstag gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD das Digitale-Dienste-Gesetz verabschiedet. Die Gruppe der Linken enthielt sich. Die Initiative zielt darauf, Vorgaben aus demder EU umzusetzen und das einschlägige Netzwerkdurchsetzungsgesetz weitgehend sowie das Telemediengesetz komplett aufzuheben.

Der geplante 16-köpfige Beirat bei der Koordinierungsstelle wird dem Beschluss zufolge Informationsansprüche erhalten. Berichte, Empfehlungen, Gutachten und Positionspapiere sollen zudem frei zugänglich veröffentlicht werden. Zum lange umkämpften Thema Websperren hat das Parlament klargestellt, dass diese auch bei Urheberrechtsverletzungen mit einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung als Ultima Ratio denkbar seien.

"Zum Erfolgsmodell wird der neue Rechtsrahmen nur, wenn er auch für die betroffenen Unternehmen funktioniert und der Plattformökonomie in Deutschland und Europa weiterhin Entfaltungsspielraum für Innovationen lässt", hob der IT-Verband Bitkom hervor. Unternehmen müssten etwa neue Meldeverfahren schaffen und wirksame Mechanismen für Nutzerbeschwerden etablieren.

Der eco-Verband der Internetwirtschaft kritisiert vor allem, dass der Gesetzgeber an Websperren festhält. Solche Blockaden seien "weder ein gangbares noch ein effizientes Mittel bei der Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet". Im Gegensatz zum Entfernen rechtswidriger Inhalte auf Hosting-Ebene führten Netzsperren lediglich zu einer Zugangserschwerung, die jederzeit umgangen werden könne.

 

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