Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt, wie lange Forscherinnen und Forscher in Deutschland vor dem Ruf auf eine Professur angestellt sein dürfen. Die Länge des Namens "Wissenschaftszeitvertragsgesetz" lässt keine Schlüsse auf die Länge der Zeitverträge an Universitäten, Hochschulen und anderen Wissenschaftseinrichtungen zu. Oft sind es befristete Teilzeitstellen ohne Überstundenvergütung und wenig Aussicht auf Festanstellung.
Im Juni 2023 folgte der überarbeitete Gesetzesentwurf: Zeitverträge von Forschenden sollen nach ihrer Doktorarbeit künftig für vier Jahre befristet werden können. Weitere zwei Jahre Befristung sollen nur noch zulässig sein, wenn man ihnen eine verbindliche Anschlusszusage macht. Nach Monaten der Ressortabstimmung soll über diesen Kompromiss nun Ende März im Kabinett abgestimmt werden.
Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender und Hochschul-Experte der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ist enttäuscht, dass der jetzige Entwurf dem des letzten Sommers entspricht und nicht entscheidend nachgebessert wurde: "Wahrscheinlich wird das Modell keine Verbesserung und auch nicht mehr unbefristete Stellen bringen, sondern nur mehr Druck. Denn das, was die Postdocs jetzt in sechs Jahren machen, zum Beispiel eine Habilitation, sollen sie in vier Jahren machen.
Der Deutsche Hochschulverband DHV ist weniger skeptisch, plädiert aber für eine offenere Regelung im 4+2 Modell, das sich stärker an den Qualifikations-Erfordernissen der einzelnen Fächer orientiert. In den Geisteswissenschaften benötigen Habilitationen zum Beispiel oft mehr Zeit.
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