Um das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition wurde lange gerungen. Nun hat es die letzte Hürde genommen. Den Geschlechtseintrag ändern zu lassen, wird damit erleichtert.Das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz kann in Kraft treten. Der Bundesrat ließ es passieren, in dem er darauf verzichtete, den Vermittlungsausschuss dazu anzurufen. Das Gesetz macht es künftig erheblich leichter, den Geschlechtseintrag und den Vornamen behördlich ändern zu lassen.
Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, die bislang diese hohen Hürden und kostspieligen Verfahren durchlaufen mussten, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen.Das bisherige Verfahren nach dem mehr als 40 Jahre alten Transsexuellengesetz, bei dem den Betroffenen intimste Fragen gestellt worden seien, sei entwürdigend gewesen, sagte die stellvertretende Hamburger Regierungschefin Katharina Fegebank .
NRW-Justizminister Benjamin Limbach betonte, auf dem Weg zu diesem Gesetz sei um viele Regelungen gerungen worden. Das Ergebnis sei gut, auch wenn das Gesetz vielleicht nicht in allen Detailfragen perfekt sei. „Mit dem Selbstbestimmungsgesetz gehen wir einen großen Schritt in Richtung einer offenen, toleranten und vielfältigen Gesellschaft“, sagte Limbach.
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