Wikileaks -Gründer Julian Assange darf Berufung gegen seine drohende Auslieferung an die USA einlegen. Das entschied der Londoner High Court am Montag.
Um 10.30 Ortszeit war am Montagmorgen der oberste britische Gerichtshof zusammengetreten, um über einen Berufungsantrag des Wikileaks-Gründers Julian Assange zu entscheiden. Der 52-Jährige, der seit Jahren in einem Hochsicherheitsgefängnis in der britischen Hauptstadt festgehalten wird, nahm nicht selbst an der Anhörung vor dem High Court teil. Seine Ehefrau Stella Assange und sein Vater John Shipton waren allerdings laut Nachrichtenagentur dpa im Gerichtssaal zugegen.Die US-Regierung will dem gebürtigen Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen nach Angaben seiner Unterstützer bis zu 175 Jahre Haft in den USA.
Inhaltlich ging es am Montag darum, ob sich Assange in den USA als ausländischer Staatsbürger auf das Recht des First Amendment der US-Verfassung, das Recht auf freie Meinungsäußerung, berufen könne – und ob ihm nach seiner möglichen Auslieferung die Todesstrafe drohe. Die Londoner Richter hatten die Entscheidung über den Berufungsantrag bei einer zweitägigen Anhörung Ende März zunächst vertagt und Zusicherungen aus den USA angefordert.
Wikileaks Julian Assange Chelsea Manning
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