In Bremen wird es keine Abstimmung über den Hochwasserschutz auf der Neustädter Weserseite geben. Der Staatsgerichtshof hat ein Volksbegehren am Montag für unzulässig erklärt.Die Bremer Bevölkerung wird nicht über ein Alternativkonzept für den Deichschutz am Neustädter Weserufer abstimmen. Das hat der Staatsgerichtshof – das Verfassungsgericht der Freien Hansestadt Bremen – am Montag entschieden.
Christiansen kritisierte auch, dass das Gericht formale Unzulänglichkeiten des Senatsbeschlusses von Ende 2022 als belanglos abgetan habe. Hintergrund: Der Beschluss, das Volksbegehren für unzulässig zu erklären, war nicht in einer Präsenzsitzung des Senats gefasst worden, sondern in einem digitalen Umlaufverfahren, bei dem die Senatsmitglieder ihr Votum per E-Mail abgaben. Diese Prozedur entsprach nicht der Geschäftsordnung der Landesregierung.
Die Bürgerschaftsfraktion der Grünen begrüßte den Richterspruch. Fraktionsvize Philipp Bruck erinnert daran, dass um die Jahreswende während des Hochwassers im Ortskern von Lilienthal Bäume auf Deichen kurzfristig gefällt werden mussten, um zu verhindern, dass durchgeweichte Deiche brachen.
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