Die Parole"Kindermörder Israel" wird vom Oberverwaltungsgericht Bremen als von der Meinungsfreiheit gedeckt bewertet. Es bestätigt damit ein zuvor stark kritisiertes Urteil des Verwaltungsgerichts." als von der Meinungsfreiheit gedeckte Äußerung bewertet.
Hintergrund der Eil-Entscheidung des OVG vom Dienstag ist eine angemeldete wöchentlich stationäre pro-palästinensische Kundgebung, ab 2. Mai immer donnerstags zwischen 16.30 Uhr und 18.30 Uhr auf dem Grasmarkt zwischen Rathaus und Dom. Die Innenbehörde hatte den Veranstaltern zahlreiche Auflagen gemacht und unter anderem die Verwendung der genannten Parole sowie der Israelkarte untersagt. Dagegen hatte die Veranstalterin geklagt und vor dem Verwaltungsgericht recht bekommen.
Einzige Ausnahme: Beim Slogan „From the river to the sea / Palestine will be free“ bis zum Meer wird Palästina frei sein) sah das OVG zwar ebenfalls nicht zwingend eine strafbare Handlung, aber doch die Möglichkeit, dass der Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen einer verbotenen Organisation – in diesem Fall der Hamas – gegeben ist. Die Verwendung wurde damit vorläufig verboten.
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