© Kay Nietfeld/dpa/SymbolbildIn Rheinland-Pfalz sind bislang 559 Anträge wegen möglicher gesundheitlicher Schäden nach einer Corona-Impfung gestellt worden. Davon seien neun Fälle positiv entschieden worden, teilte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung der Deutschen Presse-Agentur mit. In 167 Fällen wurde der Antrag abgelehnt, 16 hätten sich"sonstig" erledigt und 367 Fälle seien aktuell noch in Bearbeitung.
-Impfung gestellt worden. Davon seien neun Fälle positiv entschieden worden, teilte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung der Deutschen Presse-Agentur mit. In 167 Fällen wurde der Antrag abgelehnt, 16 hätten sich "sonstig" erledigt und 367 Fälle seien aktuell noch in Bearbeitung.
Generell gelte, dass nicht jede Erkrankung, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auftrete, einendarstelle. Unter einem anzuerkennenden Impfschaden verstehe man die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer "über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch eine öffentliche Schutzimpfung", teilte das Amt mit.
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