Wer gut organisiert ist, weiß oft schon Monate im Voraus, wann er Jahresurlaub nehmen möchte. Aber buchen, ohne dass der Arbeitgeber final entschieden hat? Zu riskant. Gibt es festgelegte Fristen?Foto: dpa/Julian Stratenschulte
Man hat sich mit Freunden, Familie und Kollegen abgesprochen, das Urlaubsziel ist ausgesucht, der Urlaubsantrag eingereicht. Jetzt müsste nur noch der Arbeitgeber noch sein Go geben, damit man endlich buchen kann. Aber wie lange darf sich der Arbeitgeber Zeit lassen, um über einen Urlaubswunsch zu entscheiden?
Für die Urlaubsgenehmigung oder -ablehnung müsse der Arbeitgeber keine Frist beachten, erklärt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes. Ein Urteil des Arbeitsgerichts gibt aber Hinweise für Unternehmen, in denen zu Beginn des Jahres ein Urlaubsplan aufgestellt wird. Demnach muss der Arbeitgeber dem Urlaubswunsch des Mitarbeiters innerhalb einer angemessenen Frist von einem Monat widersprechen.
Ihren Urlaubsantrag sollten Beschäftigte grundsätzlich immer so stellen, dass sie Antragstellung und Zeitpunkt nachweisen können. Das gilt zumindest dann, wenn in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag nichts anderes zum Urlaubsantrag geregelt ist. Im Bundesurlaubsgesetz selbst ist nämlich nicht festgelegt, wie Urlaub zu beantragen ist. Häufig gibt es aber Urlaubslisten, in die Mitarbeiter ihre Urlaubswünsche eintragen können.
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