Für den Verbraucher geht es um Transparenz. Der Händler ist als Vertragspartner Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche. Diese sind gesetzlich geregelt. Stimmt etwas nicht mit der Ware, können sich Verbraucher an den Händler wenden.
Die Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung des Herstellers. Viele Verbraucher verwechseln Garantie- und Gewährleistungsansprüche. Durch eine ausführliche Information über die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers - und dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden - kann dem entgegengewirkt werden.
Darüber hinaus ist das Verfahren aber besonders für Internethändler wichtig. Je nachdem wie es ausgeht, bedeutet es für sie einen größeren Arbeitsaufwand und ein erweitertes Haftungsrisiko. Folgen die Karlsruher Richter ihren Kollegen in Hamm, müssen Internethändler über Hersteller-Garantien informieren, egal ob sie mit ihnen werben oder nicht. Selbst eine Verlinkung reicht dann schon für eine Informationspflicht aus.
Die Verhandlung des ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs beginnt um 10.00 Uhr. Ob die Karlsruher Richter am gleichen Tag noch ein Urteil verkünden, ist offen.
Der Segen von Amazon ist für mich als Kunde dass die Händler bei gerechtfertigten Reklamationen von mir den Schwanz einziehen. Im lokalen Einzelhandel konnte ich mir die letzten 40 Jahre unverschämte Kommentare anhören.
...zahle 14 Jahre lang über 20% Rentenversicherungsbeiträge und hatte lag als Handwerker selten über €8.000,- Gewinn. Trotzdem wurden mir über €6.000,- Beiträge gepfändet, nur weil ich nicht widersprochen habe... arbeite nicht und bekomme nie einen Euro Rente. Das darf nicht
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