BGH stärkt Verbraucher: Mogelpackung auch online verbotenHersteller tricksen oft mit Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen als drin ist - obwohl das verboten ist. Im Streit um die Mogelpackung en hat der BGH nun Klarheit geschaffen.Eine Produktverpackung, die nur zu etwa zwei Dritteln gefüllt ist, sei eine unerlaubte Mogelpackung - und zwar unabhängig davon, ob sie im Ladenregal stehe oder online verkauft werde, urteilte das Gericht in.
Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Mogelpackungen zu schützen, schreibt das deutsche Recht Herstellern diesbezüglich strenge Regeln vor. Im Mess- und Eichgesetz ist festgehalten, dass Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, als in ihnen enthalten ist, weder hergestellt noch auf den Markt gebracht werden dürfen.
Entsprechend fiel nun auch das Urteil des höchsten deutschen Zivilgerichts aus. Der BGH hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verurteilte L'Oréal zur Unterlassung. L'Oréal teilte auf Anfrage mit, man respektiere die Entscheidung des BGH und warte die Zustellung des Urteils, einschließlich der Urteilsbegründung, ab.
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