Zweitens moniert der BGH, dass im Ausland geschlossene Ehen diskriminiert werden, weil nur für Inlandsehen eine Übergangsregelung geschaffen wurde. Was zudem ein Problem des Vertrauensschutzes sei: Denn auch wer vor 2017 im Ausland geheiratet hat, ist rückwirkend von der Aufhebung betroffen.
Dieses Mal musste der BGH allerdings nicht das Verfassungsgericht anrufen, sondern konnte den Fehler selbst reparieren. Denn während die Begründung des Kinderehen-Gesetzes als Aufhebungszwang zu lesen ist und von Familienrechtlern vielfach so verstanden wurde, kommt der Wortlaut des Gesetzes selbst sehr viel milder daher.
Danach"kann" die Ehe unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden. Das versteht der BGH so wie vermutlich der Rest der Welt:"Kann" heißt nicht"muss". Die Behörden haben vielmehr ein Ermessen. Die Formulierung lässt laut BGH also den Spielraum, um alle Interessen zu berücksichtigen. Im konkreten Fall sah der BGH denn auch keinen Anlass, an der Wirksamkeit der Ehe zu zweifeln. Es ging um ein muslimisches Paar aus dem Libanon, die dort im Jahr 2001 geheiratet hatten. Er war damals 21, sie war 16 Jahre alt und lebte bereits in Deutschland, ein Jahr später wurde sie eingebürgert. Danach lebten sie mehr als 13 Jahre zusammen, in denen vier Kinder geboren wurden.
Nach der Trennung zog die Frau mit den Kindern zu einem neuen Lebensgefährten und beantragte kurzerhand die Aufhebung der Ehe. Dazu sah der BGH freilich nach 13 Jahren und vier Kindern keinen Grund:"Die Eheaufhebung würde mithin in krassem Gegensatz zu der langjährig bewusst im Erwachsenen aller gelebten Familienwirklichkeit stehen." Sie könne sich ja scheiden lassen.
W_Janisch Beruhigend, dass wenigstens due obersten Gerichte nicht durch Populismus gesteuert sind!
W_Janisch Pädosystem ^^
W_Janisch Kulturbonus nennt man das wohl!
W_Janisch Du sagst, du bist Muslimin, schon bist du ein Einzelfall!
DorisBrehm W_Janisch Was soll das? Auf einen Scheiss kommt es an!
W_Janisch Ein Glück! Legalisierte Kinderfickerei ist gelebte Integration des Nazis in die bunt-tolerante Kultur des Orients. Mohammett hat die Kinderfickerei ja vorgelebt.
W_Janisch Wenn du zum muslimischen Glauben übertrittst, ist das ein Einzelfall und geht durch wie Butter!
W_Janisch Land der Kinderficker..
W_Janisch Wieso übertreiben hier viele so? Man kann das Urteil ja falsch finden. Aber wo steht was von Heirat nach Missbrauch oder Pädophilie? Es ist auch nicht das Ende des Rechtsstaats oder der Beginn der Islamisierung des Abendlandes. Die Argumente (& Beispiele) sind nachvollziehbar.
W_Janisch Einzelfall heisst vergewaltigt und anschließend geheiratet?
W_Janisch 😳😳😳
W_Janisch Heirat mit 16, Trennung mit 29 und vier Kindern. Ist ja die reinste Bilderbuch-Ehe, so eine muslimische Kinderhochzeit.
W_Janisch Der BGH wird doch nicht gegen unsere goldenen Neubürger vorgehen.
W_Janisch Top 👍
W_Janisch Frechheit
W_Janisch Ist das schon die gesetzliche Anpassung an das neue bunte Deutschland? 😜
W_Janisch Soll das heißen, dass der Mann das von ihm missbrauchte junge Mädchen nur 'heiraten' muss, und Missbrauch genießt den Schutz des Staates?
W_Janisch Bitte erklären Sie Wer eine Kinderehe mit der Straffreiheit seiner möglicherweise pädophilen Neigungen eingehen kann bzw. darf. Jeder/jede oder nicht jeder/jede?
W_Janisch Und täglich grüßt der Einzelfall 🙃👌
W_Janisch Eigentlich leben wir im Rechtsstaat
W_Janisch Meiner Meinung nach völlig in Ordnung, insofern die Ehe zu dem Zeitpunkt rechtmäßig beschlossen wurde. Einzelfallentscheidungen sind wesentlich besser.
W_Janisch
W_Janisch Doch. Denn wenn eine Ehe funktioniert kann ja nochmal geheiratet werden. Andersherum ist es Rechtsbrechung.
W_Janisch Tja Einzelfall
W_Janisch Da werden wohl ein paar Muslimbrüder nachgeholfen haben.
W_Janisch
W_Janisch Sehr ekelhaft. kinderehe
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