Manchmal hängt das Glück an einem einzigen Wort. Im Falle eines hessischen Ehepaares, das sich so sehr über den günstigen Kauf eines kompaktes Campmobils gefreut hatte, war es das Wort"abhandenkommen". Ein Begriff, der ein wenig aus der Mode gekommen ist, aber er steht im Bürgerlichen Gesetzbuch: Man kann kein Eigentum an einer Sache erwerben, die dem Eigentümer"abhandengekommen" ist.
Es war vor ziemlich genau drei Jahren, als sich der Mann in dem norddeutschen Autohaus als Kaufinteressent vorstellte. Alles sah seriös aus, italienischer Pass und Führerschein, Meldebestätigung in Deutschland - sehr professionell gefälscht, wie sich später herausstellen sollte. Der Verkäufer kopierte alles, ließ sich eine Handynummer geben und übergab ihm eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Dafür tauchte der Wagen kurz darauf im Internet auf, und das hessische Paar griff zu. Man verabredete sich am Hamburger Hauptbahnhof, besichtigte das Fahrzeug, prüfte die Papiere - alles schien zu passen, auch wenn der Treff am Bahnhof schon ein wenig seltsam war. Die Käufer hatten auch gleich das Geld dabei, 46 500 Euro in bar. Der Deal war perfekt, die Familie fuhr zufrieden mit dem neuen Auto davon.
Aber schon ein Dreivierteljahr später wendete sich das Schicksal. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied zugunsten des Autohauses, es sollte das Auto zurückbekommen. Zwar hatte auch das OLG keinen Zweifel, dass die unglücklichen Käufer nichts Böses geahnt haben, dass sie also"gutgläubig" waren. Aber der Wagen sei dem Autohaus eben"abhandengekommen". Damit sei der Eigentumserwerb ausgeschlossen.
Das Autohaus muss laut BGH daher nun die Zulassungspapiere herausrücken. Der Händler darf - warum auch immer - nur den Zweitschlüssel behalten, entschied das Gericht.
Darum sollte sich das Autohaus auch den Interessenten genau ansehen und ihn möglichst nicht allein mit dem Auto fahren lassen. Wer etwas vom Besitzer (nicht vom Dieb) kauft, handelt i.d.R. gutgläubig
Paragraf 959 BGB? Aber hat das Autohaus wirklich den Besitzanspruch aufgegebenen ?
Man darf in Deutschland 45.000€ bar bezahlen Schwarzgeld, Geldwäsche scheint ja alles kein Thema zu sein..
Schnäppchen am HBhf in einer anderen Stadt und 46.000 € in der Tasche. Na klar.
Manchmal scheint Selbstjustiz der bessere Weg zu sein, bei solchen Urteilen 😳🥴
Es gibt immer noch Idioten, die ein Auto kaufen und auch noch bar bezahlen🙈würde nicht mal 2000€ zu sowas mitnehmen, absolut unseriös...
D.h. für Hehlerware gab es bisher kein Gesetz?
Genau das ist uns auch passiert. War ne Bande mir Migrationshintergrund, die das mit Privat Pkws durchgezogen hat. Der Glaube an dem Rechtsstaat ist seitdem komplett dahin.
Ich weiß es...Der Familie. Gutgläubiger Erwerb.
Lehre: Bei Probefahrt immer mitfahren😉
Bei der Geschichte gibt es nur 1 Gewinner. Und das ist der Täter!
Hört sich nach einer guten neuen Geschäftsidee an
Barkauf am Bahnhof mit 46000€ und da nicht misstrauisch werden?
Unglaublich...
'Das Autohaus muss laut BGH daher nun die Zulassungspapiere herausrücken. Der Händler darf - warum auch immer - nur den Zweitschlüssel behalten, entschied das Gericht.'
Das schrägste ist die Sache mit dem Zweitschlüssel 🤔
War der Punkt nicht gerade, dass der Camper nicht geklaut ist?
Der kaeufer hat ein geklautes auto gekauft-was stand eigentlich fuer ein besitzer im kfzbrief?
Kein Auto Brief kein Auto Geld futsch
Es gehoert der firma!
Der händler könnte die zulassungsstelle verklagen, der ein blanko fahrzeugbrief abhandengekommen ist.
Klar am Hamburger Hbf dazu ein so-gut wie Neuwagen wenn das keine 1a Hehlerei ist das hätte die Familie ahnen müssen was für ein Urteil lol.
Unglaublich, das wirst Du beklaut und musst anschließend noch Hochrichterlich die Papiere rausrücken! Bananenrepublik ...
dem Autohaus gehörte und die Käufer Familie darf Klagen wenn Täter bekannt!
Bin ich der einzige, der das geisteskrank findet?
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