Influencerinnen und Influencer dürfen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Internet bei Fotos mit Produkten ohne einen Hinweis auf Werbung auf Firmen verweisen - wenn es nicht zu werblich wird. Das betrifft zum Beispiel sogenannte Tap Tags bei Fotos auf Instagram, über die Nutzer auf die Profile von Herstellern oder Marken weitergeleitet werden.
"Allein der Umstand, dass Bilder, auf denen das Produkt abgebildet ist, mit 'Tap Tags' versehen sind, reicht für die Annahme eines solchen werblichen Überschusses nicht aus", urteilten die obersten Zivilrichter Deutschlands ."Bei einer Verlinkung auf eine Internetseite des Herstellers des abgebildeten Produkts liegt dagegen regelmäßig ein werblicher Überschuss vor.
In einem Fall aber sah der BGH das anders: Für einen Beitrag über eine Himbeermarmelade hatte Huss eine Gegenleistung vom Unternehmen erhalten - ohne den Beitrag als Werbung zu kennzeichnen. Dies werteten die Richter als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Eine geschäftliche Handlung zugunsten eines fremden Unternehmens liege auch dann vor, wenn der Beitrag"nach seinem Gesamteindruck" übertrieben werblich sei, etwa weil ohne kritische Distanz und über sachliche Informationen hinaus allein die Vorzüge eines Produkts lobend hervorgehoben werden.
Früher mussten Nichtsnutze ja in den Steinbruch, heute kann man Influencer werden und als Parasit leben.
Warum sollte es ein schlechtes Urteil sein? Viele Influencer schrieben Werbung bereits prophylaktisch in ihre Beiträge um potentiellen Ärger zu vermeiden. Durch die inflationäre Kennzeichnung ging echte Werbung regelrecht unter. Echte Anzeigen werden weiterhin gekennzeichnet
Für mich ganz klar. Wenn du eine Gegenleistung bekommst wie z.B Geld, Das Produkt behalten oder sonstiges, ist es für mich Werbung. Ebenso wenn man für die eigene Firma dessen Produkte wirbt. Oder für eine Firma Werbung macht, was deine Produkte verkauft z.B Merch oder sonstiges.
Scheiß Urteil 👍
HeyStani 👀
👍
erbärmliches urteil für mehr verblödung
Schweinerei. Ohne gewerbsmäßigen Überschuss würden angebl. Influencer niemals werben !! Wie DUMM müssen die Richter sein, um das nicht zu erkennen.
Sehr schlechtes Urteil für diese Plattform. Sehe jetzt schon täglich nicht richtig gekennzeichnete oder versteckte Werbung bei Instagram und gerade deren junges Publikum ist schon so verblendet von der Plattform. Werbepsychologie in ihrer krankhaftesten Form.
Wenn es soweit ist, erkläre ich meinen Kindern das Konzept Influencer und dass sie ihren Kopf immer und überall anschalten müssen, online und offline. Werbung ist ohnehin überall.
Nach Urteilsverkündung: Cathy auch ohne Faust im Hals sichtlich erleichtert.
Und alles nur weil der 'Verband Sozialer Wettbewerb', ein Verein in dem laut 'Welt' Recherche viele Verlage Mitglied sind, gezielt Onlinemedien per Abmahnungen angreift. Um die Einnahmen der alten Print Medien zu schützen. Sowas nennt man Lobbyismus.
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