Die B.Z. konnte Einsicht in den Beschluss des Amtsgerichts München nehmen. Von der „Letzten Generation“ gehe „insgesamt eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit aus“, heißt es da.
Laut Beschluss des zuständigen Ermittlungsrichters begehen die Blockierer „immer wieder bewusst und zielgerichtet Straftaten, um die öffentliche Aufmerksamkeit zu erreichen und in ihrem Sinne auf den Klimawandel aufmerksam zu machen“. Vor allem werden „Sachbeschädigungen am Eigentum Unbeteiligter und Nötigungen von unbeteiligten Passanten zielgerichtet“ begangen.
Nach Erkenntnissen der bayerischen LKA-Ermittler verfügt die „Letzte Generation“ über eine „straffe Organisationsstruktur, wobei bereits in der Konzeption der Struktur auf konspirative Absicherung der Führungspersonen geachtet wurde“. Es gebe mehrere dezentrale örtliche Gruppen, die ihre Aktionen selbst planen können. Die jeweiligen Chefs heißen „Bienenkönig“ oder „Bienenkönigin“.
Laut Beschluss existiert eine „zentrale Verwaltung der Finanzen“. Demnach finanziere sich die „Letzte Generation“ ausschließlich über Spendengelder. Davon bezahle man Unterstützern Reisen, Unterkünfte, Gerichtskosten und Geldstrafen, „um ihnen so die Begehung von Straftaten in verschiedenen Städten in Deutschland zu ermöglichen“.
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