Berliner Finanzverwaltung: keine Fristverlängerung bei Grundsteuererklärung

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Berlin will die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung nicht verlängern.

Das sagte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Finanzen am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Anders ist es in Bayern: Der bayerische Finanzminister Albert Füracker kündigte an, Grundstücks- und Immobilieneigentümer sollten drei Monate länger Zeit bekommen. Die Abgabe war auf den 31. Januar befristet.

Grundstücks- und Immobilieneigentümer sind in ganz Deutschland dazu verpflichtet, eine Grundsteuer-Erklärung abzugeben.Auch in Berlin ging es dabei nur schleppend voran, zuletzt zog das Tempo nach Angaben der Finanzverwaltung aber an. Ende vergangener Woche waren fast 565.000 Erklärungen eingegangen, rund 65,4 Prozent.

Ursprünglich endete die Frist dafür Ende Oktober, wurde dann aber um drei Monate bis Ende Januar verlängert. In Berlin wie der Mehrzahl der anderen Bundesländer soll die Grundsteuer ab 2025 anhand von Angaben wie Baujahr und Bodenrichtwert ermittelt werden. Diese sollen den tatsächlichen Wert des Grundbesitzes besser widerspiegeln.

 

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Grundsteuer: Der Bund verlangt von den Bürgern die Abgabe bis 31.1., schafft es für seine eigene Liegenschaften aber frühestens bis September. Ganz nach dem Motto „mit schlechtem Beispiel vorangehen“. Bayern handelt realistisch, verlängert Frist um 3 Monate. Nachahmung erlaubt.

... dann wird Berlin wohl mit dem Rücklauf-Ergebnis dieser unsäglichen Aktion umgehen müssen. Der finale Rücklauf in Berlin wird hoffentlich schnell verkündet? Last minute zur Online-Abgabe ohne Elster oder Wiso geht es bei DigitalService GmbH des Bundes.

Hingegen kann Berlin dann Bürgerämter wochenlang lahmlegen, damit die Wiederholungswahl diesmal (nun aber wirklich!) klappt. Aber der Bürger muss seine Fristen einhalten! Kein Pardon!

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