Die Eingangszahlen bei Amtsgerichten gehen zurück. Juristische Streitigkeiten unter Nachbarn sollen dort konzentriert werden. Zum ersten Mal seit 30 Jahren soll die Streitwertgrenze angehoben werden.
Stuttgart - Die Streitwertgrenze an den deutschen Amtsgerichten soll von bisher 5000 auf künftig 8000 Euro steigen. Die sieht ein vor wenigen Wochen vorgelegter Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der auch auf die Initiative von Baden-Württemberg zurückgeht. Landesjustizministerin Marion Gentges sagte der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart, man wolle eine bürgernahe und starke Justiz der kurzen Wege gerade auch in der Fläche.
Der Streitwert von aktuell 5000 Euro für die Amtsgerichte stammt aus dem Jahr 1993 und wurde seitdem nicht mehr an die Inflation angepasst. Die Teuerungsrate für die Zeit von Anfang 1993 bis Ende Juli 2022 beläuft nach Angaben des Justizministeriums in Stuttgart auf über 64 Prozent.
Der Landesverband des Deutschen Richterbundes begrüßte die geplante Erhöhung des Streitwerts. Landeschef Wulf Schindler betonte aber: "Mit der erwarteten Zunahme der Fallzahlen muss den Gerichten auch das entsprechende Personal zugewiesen werden. Es darf kein finanzielles ausbluten stattfinden. Es darf kein weiterer Personalabbau stattfinden, sondern entsprechend dem Anstieg der Fallzahlen eine ausreichende Personalaufstockung stattfinden.
Die grün-schwarze Landesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag aber zu dieser Struktur bekannt. Ziel müsse eine bürgernahe und serviceorientierten Justiz der kurzen Wege bleiben.
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