Ist ein Hasspost Grund genug, um abgeschoben zu werden? Die Gewerkschaft der Polizei lobt einen entsprechenden Kabinetssbeschluss. Ganz anders sieht es der Deutsche Anwaltverein."Das Gesetz ist populistisch", heißt es. Es werde der"Komplexität menschlichen Lebens nicht im Ansatz gerecht".
Die Gewerkschaft der Polizei befürwortet die Pläne der Bundesregierung für eine leichtere Abschiebung von Ausländern, die Terrortaten billigen. "Es geht hier um Hasspropaganda, um Propagandadelikte. Das ist keine freie Meinungsäußerung, sondern eine Straftat", sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Sven Hüber im ZDF. "Wer hier zu Hass und Hetze und Terrorstraftaten aufruft, der ist fehl bei uns im Lande.
Kritik kommt dagegen vom Deutsche Anwaltverein an dem vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf. Der Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht, Thomas Oberhäuser, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: "Das Gesetz ist populistisch. Die behauptete Lösung wird der Komplexität menschlichen Lebens nicht im Ansatz gerecht. Denn nicht jeder, der irgendetwas liked, muss mit dem gesamten Inhalt einverstanden sein.
"Stellen Sie sich einen Mann vor, dessen Familie im Gazastreifen lebt und dort nicht rauskommt", fügte Oberhäuser hinzu. "Dass so ein Mann auf die Zerstörungen dort nicht gelassen und abgewogen reagiert, ist doch klar. Es ist im Übrigen ein Gebot unserer Verfassung, dass der Gesetzgeber auch bei unliebsamem Verhalten des Einzelnen verhältnismäßig agiert.
Laut dem Beschluss des Kabinetts soll die Schwelle für eine Ausweisung deutlich sinken. Ein einziger Hass-Kommentar im Internet könne künftig für eine Ausweisung ausreichen - eine strafrechtliche Verurteilung sei dafür nicht erforderlich, erklärte das Bundesinnenministerium. Das Ministerium reagiert damit nach eigenen Angaben auf Hasspostings im Netz nach dem Angriff der Hamas auf Israel oder nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim.
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