Auf 1038,50 Euro netto: Eigene Einkünfte? Freibetrag bei Witwenrente steigt an

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Wer Witwen- oder Witwerrente bezieht, aber gleichzeitig über ein eigenes Einkommen verfügt, bekommt die Rente unter Umständen gekürzt. Ab Juli steigt der geltende Freibetrag allerdings an.

Wer Witwen- oder Witwerrente bezieht, aber gleichzeitig über ein eigenes Einkommen verfügt, bekommt die Rente unter Umständen gekürzt. Ab Juli steigt der geltende Freibetrag allerdings an.entsprechend an. Damit wachsen automatisch die Freibeträge: Hinterbliebene dürfen mehr eigenes Einkommen haben, ohne dass ihnen die Witwen- und Witwerrente gekürzt wird.

"Bei der Witwenrente werden eigene Einkünfte angerechnet", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Damit kann der Rentenanspruch am Ende geringer ausfallen. Ab dem 1. Juli dürfen Witwen und Witwer 1038,50 Euro netto pro Monat verdienen, ohne dass die Witwen- oder Witwerrente angetastet wird. Für Hinterbliebene mit Kindern erhöht sich der Freibetrag je Kind um 220,19 Euro.

Ein Beispiel: Eine Witwe, deren Sohn noch zur Schule geht, hat ein eigenes Einkommen von 1600 Euro netto. Ihr Freibetrag von 1258,69 Euro wird damit um 341,31 Euro überschritten. 40 Prozent davon sind 136,52 Euro. Dieser Betrag wird der Witwe auf ihre Witwenrente angerechnet, sprich: Die Rente fällt genau um diesen Betrag niedriger aus.Eine weitere Neuerung: Für bestimmte Empfänger einer Witwen- oder Witwerrente gibt es ab Juli einen Rentenzuschlag.

Übrigens: Die Zuschläge gelten auch für Erwerbsminderungsrenten und Altersrenten, die sich unmittelbar an die Erwerbsminderungsrente anschließen. "Es muss dafür kein Antrag gestellt werden", sagt Daniela Karbe-Geßler. Zuschlagsberechtigte erhalten im Juli 2024 automatisch einen Bescheid. Darin werden die Höhe des Zuschlags und der Zeitraum der Zahlung mitgeteilt.

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