Asylrecht in der EU: „Tiefpunkt noch nicht erreicht“

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Die EU-Kommission will die Standards für Asylverfahren weiter absenken. Auf dem Tisch liegt ein Vorschlag für die sogenannte Krisenverordnung.

EU-Außengrenze: Geflüchtete am belarussich-polnischen Grenzzaun im Mai 2023 Foto: Agnieszka Sadowska/ap

Die Kommission hatte dies ähnlich bereits 2020 angeregt. Bisher konnten sich die Mitgliedstaaten aber auf keine gemeinsame Haltung einigen. Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft hatte den Vorschlag Ende Juni wieder auf die Tagesordnung gesetzt, die spanische treibt die Beratungen nun voran. Noch in dieser Legislaturperiode soll der Vorschlag verabschiedet werden, also bis Februar 2024.

Die Kommission hielt an der Idee aber fest. Nur wenige Monate später schlug sie den Mitgliedsstaaten dann die so genannte Instrumentalisierungsrichtline vor. Die sollte keine Ausnahmeregelung, sondern allgemeines Recht werden. Die Kommission verwies zur Begründung nicht nur auf die Lage an der polnisch-belarussischen Grenze, sondern auch auf Vorfälle an der türkisch-griechischen und der marokkanisch-spanischen Grenze.

Die Instrumentalisierungsrichtlinie sollte solche Erpressungsversuche in Zukunft erschweren. Verhindern würde sie diese aber nicht. Sie scheiterte zudem Anfang 2023 im Rat, unter anderem am Veto Deutschlands, das die Kriterien als zu vage bezeichnete. Missbrauch erschien wahrscheinlich. Der Vorschlag wurde abgelehnt.

 

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