Ärger bei Gästen: Restaurants verlangen 10 Euro Aufpreis für Platz in der Sonne

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Sevilla - In einem Restaurant im Sevilla zahlen Gäste für einen Tisch in der Sonne extra. Darüber ärgern sich besonders die Einheimischen. Die bayerische Verbraucherzentrale äußert sich, ob Gäste auch in Deutschland extra zahlen könnten.

- In einem Restaurant im Sevilla zahlen Gäste für einen Tisch in der Sonne extra. Darüber ärgern sich besonders die Einheimischen. Die bayerische Verbraucherzentrale äußert sich, ob Gäste auch in Deutschland extra zahlen könnten.

Im spanischen Sevilla ärgern sich derzeit die Einwohner und Touristen, denn für einen Tisch in der Sonne zahlen sie bei einem Restaurant in Sevilla nun 10 Euro extra, wie "The Olivepress" berichtet. Das Restaurant biete demnach drei "Premium"-Tische an, die einen erstklassigen Blick auf den Fluss Guadalquivir, mehr Sonnenlicht und zusätzliche Dienstleistungen wie ein Glas Wein zur Begrüßung garantieren würden.

Ein Einheimischer hatte sich laut "The Olivepress" auf "Tripadivsor" beschwert, dass er bei seinem Restaurantbesuch in einer schattigen Ecke der Terrasse platziert worden sei, obwohl Tische in der Sonne frei waren. Als er um einen Tisch in der Sonne gebeten habe, habe ihn die Kellnerin darauf hingewiesen, dass diese extra kosten würden. Der Gast empfand diese Situation als einen Mangel an Respekt gegenüber den Gästen, zitiert ihn "The Olivepress".

Der Restaurantleiter reagierte auf die Beschwerde und sagte dem Bericht nach, dass die Richtlinien in der Speisekarte und auf der Website des Restaurants eindeutig seien. Und auch die spanische gemeinnützige Verbraucherorganisation "FACUA" erklärte, dass die Erhebung von Gebühren gegen Mehrwert legal sei, berichtet "The Olivepress", vorausgesetzt, die Kunden werden vorher informiert.

Hintergrund ist die sogenannte Privatautonomie. Das bedeutet, dass ein Einzelner seine Rechtsverhältnisse beliebig gestalten kann, solange er nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Es liegt die sogenannte Vertragsfreiheit vor, so die Verbraucherzentrale Bayern. In diesem Fall heißt das, dass das Restaurant für einen Sonnenplatz eine extra Gebühr verlangen kann, wenn das im Vorfeld klar erkennbar ist.

 

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