werden, die der Mobilfunkanbieter Vodafone für sieben Tage gespeichert hatte. Anbieter speichern manche Verkehrsdaten etwa zu Abrechnungszwecken oder zur Fehlersuche für einen begrenzten Zeitraum.
„Der Fall Castrop-Rauxel zeigt, dass es dringend eine klare Regelung für die Speicherdauer von IP-Adressen braucht“, sagte SPD-Innenpolitiker Sebastian Hartmann. „Wir sollten mit Ampel-Mehrheit die Rechtsgrundlage schaffen, dass künftig die IP-Adressen immer für 14 Tage gespeichert werden“, forderte er gegenüber der Zeitung.
Laut dem Bericht sieht man das auch im Bundesinnenministerium so. Eine Sprecherin von Nancy Faeser sagte, dass der Europäische Gerichtshof ausdrücklich entschieden habe, dass IP-Adressen gespeichert werden dürfen, um schwere Kriminalität bekämpfen zu können. Das vom Bundesjustizministerium präferierte Quick-Freeze-Verfahren sei kein Ersatz, sondern nur eine Ergänzung.
In der Ampel-Koalition ist man sich also weiterhin alles andere als einig. Während das Justizministerium die Vorratsdatenspeicherung nicht will und stattdessen schon einen
Denke, dass sowohl VDS von IP-Adressen als auch Quickfreeze rechtlich nicht haltbar sein werden vor dem EUGH
Früher hat ja die Polizei einfach ihre Arbeit gemacht. Warum geht das heute nicht mehr?
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