Auch auf die Anhängelast des Zugfahrzeugs achten! Dieser Hinweis erging zusammen mit einem Bußgeldbescheid über 425 EUR an einen 62-jährigen Fahrer eines Gespannes auf der A9.
Der Fahrer fuhr Richtung Berlin als ihn die Streife der Autobahnpolizei erspähte und einer Kontrolle unterzog. Am Mercedes Sprinter hing ein Anhänger, auf welchem ein Kleintransporter mit Kastenaufbau stand. Die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs lag bei 2 Tonnen. Auf der Anzeige der Fahrzeugwaage standen jedoch 3.780 kg. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer untersagt.
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