Im März haben drei bayerische AfD-Abgeordnete die Präsidentschaftswahl in Russland als Wahlbeobachter besucht. Die Bundesspitze der Partei zieht nun Konsequenzen.Die drei Abgeordneten des bayerischen Landtags, Ulrich Singer, Andreas Jurca und Elena Roon waren im März als Wahlbeobachter nach Russland gereist, nach eigenen Angaben auf Einladung von dort. Jurca erläuterte, es gehe darum, Organisation und Ablauf der Wahlen zu bewerten.
Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa waren in Russland dagegen nicht zugelassen. Deren Bewertung ist für die internationale Anerkennung eines Ergebnisses wichtig. Präsident Wladimir Putin war bei der umstrittenen Wahl mit 87,28 Prozent der Stimmen zum fünften Mal im Amt bestätigt worden. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Olaf Scholz verzichteten auf Glückwünsche.
Die AfD-Bundesspitze hatte den drei Abgeordneten empfohlen, die Reise nach Russland nicht anzutreten. Nun wurden sie abgemahnt. In der Bundesgeschäftsstelle wird dabei auf die Parteisatzung verwiesen. Mitglieder, die gegen Satzung, Grundsätze oder Ordnung der Partei verstoßen, können demnach abgemahnt werden, verbunden mit dem Hinweis, dass im Wiederholungsfall oder bei vergleichbarem Verhalten weitere Ordnungsmaßnahmen drohen können.
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