Das Berufung sverfahren im Streit um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz wird am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht Münster fortgesetzt.
Die AfD legte Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ein. In Münster wird nun in zweiter Instanz über das Urteil verhandelt. Nach den ersten beiden Terminen und zahlreichen von AfD-Anwälten gestellten Befangenheits- und Beweisanträgen hatte das Gericht die mündliche Verhandlung unterbrochen.AfD will weitere Zeugen benennen
Die Partei kündigte an, weitere Mitglieder mit Migrationsgeschichte als Zeugen zu benennen. Am bislang letzten Verhandlungstag vor einem Monat hatte das Gericht auf Vorschlag von Roman Reusch, Mitglied im AfD-Bundesvorstand, drei AfD-Mitglieder mit Migrationsgeschichte als Zeugen gehört. Nach einer Urteilsverkündung des OVG Münster ist eine Revision möglich. Darüber müsste das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden - dort würde das Urteil jedoch nur auf rechtliche Fehler geprüft.Nordrhein-Westfalens Landesinnenminister Reul sprach von einem zentralen Verfahren.
Dass sich die AfD gegen die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts juristisch zur Wehr setzt, hat keine aufschiebende Wirkung, was die Beobachtung der Partei angeht. Das heißt, dass der Verfassungsschutz in den vergangenen Monaten bereits nachrichtendienstliche Mittel wie Observation und Informanten verwenden durfte, um herauszufinden, ob sich der Extremismus-Verdacht erhärtet oder nicht.
Afd Verfassungsschutz Berufung Zeugen Einstufung
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