Wurden die AfD und die JA zu Recht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft? Das soll nun das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheiden.
- Wochenlang haben sich die AfD und der Verfassungsschutz vor Gericht gestritten. In einem Berufungsverfahren vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht soll jetzt ein Urteil verkündet werden. Im Streit zwischen dem Verfassungsschutz und der AfD verkündet das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht heute ein Urteil. Zum Abschluss der Berufungsverhandlung geht es um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Sitz in Köln die Partei sowie deren Jugendorganisation Junge Alternative zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. In der Vorinstanz hatten die Richter am Verwaltungsgericht Köln die Bewertung 2022 so bestätigt.
Sollte der 5. OVG-Senat das auch so sehen, dürfte der Verfassungsschutz die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Bewertungsmaßstab ist das Bundesverfassungsschutzgesetz. Als nächste Stufe nach dem Verdachtsfall steht die Feststellung, dass das Objekt eine gesichert extremistische Bestrebung ist. Im Fall der JA hat das Bundesamt dies bereits erklärt und das Verwaltungsgericht Köln dies im Februar 2024 auch bestätigt.
Die Anwälte der Partei haben in Münster angekündigt, in die nächste Instanz zu ziehen. Dabei würde das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einer möglichen Revision die Entscheidung des OVG auf Rechtsfehler prüfen. Da das Gericht in Münster die letzte Tatsacheninstanz ist, könnte die AfD vor dem Bundesverwaltungsgericht allerdings keine neuen Beweisanträge mehr vortragen.
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