Abzüge über Abzüge: Was von der Rente übrig bleibt
Doch bereits an dem Punkt Steuern wird es schwierig. Denn nicht jeder, der eine gesetzliche Rente bezieht, muss darauf tatsächlich Steuern zahlen. Ob das auf einen selbst zutrifft, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Dazu gehören zum Beispiel das Renteneintrittsjahr, etwaige Freibeträge und steuermindernde Ausgaben. Und all das ist von Person zu Person unterschiedlich.Diese Aufwendungen werden prozentual berechnet.
Weil der zu versteuernde Rentenanteil von Jahr zu Jahr ansteigt, bleibt bei Ruheständlern mit einem früheren Renteneintritt auch mehr Rente unversteuert. Seit diesem Jahr wächst der zu versteuernde Rentenanteil in 0,5-Prozent-Schritten. Deshalb versteuern Rentnerinnen und Rentner bei einem Renteneintritt 2025 bereits 83,5 Prozent ihrer Rente, bei einem Renteneintritt 2026 84 Prozent. Ab dem Renteneintrittsjahr 2058 soll dann die gesamte Rente versteuert werden.Ja, die gibt es.
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