ermittelt wegen des Verdachts auf Rechtsextremismus gegen einen Beamten in ihren eigenen Reihen. Der Polizist stehe im "dringenden Verdacht", als Teilnehmer eines Chats "rechtsextremistische und rassistische Äußerungen vorgenommen zu haben", teilte die Polizeidirektion Leipzig am Freitag mit. Der Polizist sei mit sofortiger Wirkung von den Dienstgeschäften ausgeschlossen worden.
Trotz einer relativ detaillierten Personenbeschreibung konnte der Mann zunächst nicht gefunden werden, wie ein Polizeisprecher am Freitag der Deutschen Presse-Agentur sagte. Man habe den Mann dort gesucht, ihn aber nicht finden können. Die Polizei bittet deshalb um Hinweise. Der Vorfall ereignete sich bereits am Dienstagabend.
Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklage warf der 73-Jährigen vor dem Hanauer Landgericht Mord durch Unterlassen an dem damals Vierjährigem vor und forderte eine lebenslange Haftstrafe. Die Verteidigung plädierte in dem Verfahren auf Freispruch. Sie sieht eine "Hetzkampagne angeblicher Sekten-Aussteiger". Die Angeklagte soll im August 1988 den Jungen in einen Leinensack eingeschnürt und in ein Badezimmer gelegt haben.
Weil die Beamten den Rentner nicht aus dem Schlamm bekamen, wurde die Feuerwehr gerufen, die den 79-Jährigen am Dienstag ein Stück ausbuddelte und mit einer Trage herauszog. Laut Polizei bestand am Mittwoch keine Lebensgefahr mehr. Wie genau der Mann im Schlamm gelandet war, blieb zunächst unklar. Zuvor hatte die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichtet.
Auf der Bundesstraße 59 in Richtung Pulheim verhinderte ein 56-Jähriger Schlimmeres, als er das Auto einer Frau ausbremste. Die 35-Jährige hatte aufgrund eines internistischen Notfalls die Kontrolle über ihr Auto verloren, stieß mehrfach gegen die Schutzplanke und fuhr zeitweise sogar in den Gegenverkehr. Der Mann reagierte geistesgegenwärtig und überholte die Frau, um sie schließlich bis zum Stillstand auszubremsen.
Anders als zuvor bei der Polizei gab der Angeklagte am Amtsgericht zu, die Bronzetasse, in der sich drei bronzene Anhänger sowie 94 kleine Beschläge und Gürtelschnallen befanden, in Sachsen-Anhalt gefunden zu haben. Zuvor hatte der Mann beteuert, der Fundort des Schatzes sei Bayern gewesen. Damit wäre er straffrei davon gekommen, denn in dem Bundesland ist der Handel mit Artefakten legal. Der 39-Jährige stellte seinen Fund in die Internet-Plattform Ebay ein.
Und ich dachte immer, dass das nur mit hochmotorisierten, teuren und Neid erzeugenden Fahrzeugen passiert?
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