Wegen wiederholter Verstöße gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz verhängte die Berliner Polizei seit dem vergangenen Herbst zudem achtmal Zwangsgeld in Höhe von jeweils 2000 Euro, wie aus einer internen Statistik hervorgeht. Die Betroffenen waren jeweils achtmal bei Blockaden festgestellt worden. Bis dahin waren diese Zwangsgelder lediglich angedroht worden.
Allerdings ist es nach Angaben der Polizei derzeit nicht möglich, die Gesamtkosten für einen Polizeieinsatz in Rechnung zu stellen. Diese seien vom laufenden Haushalt gedeckt.Bezahlt werden die Gebühren und Zwangsgelder bislang vor allem aus Spenden, die bei dereingehen. Dies war der Grund, weshalb die Bayerische Staatsanwaltschaft am Mittwoch bundesweit die Wohnungen von 15 Mitgliedern der Letzten Generation durchsuchen ließ, darunter in Berlin.
In Berlin kann ein sogenannter Unterbindungsgewahrsam, auch schlicht Präventivhaft genannt, auf richterlichen Beschluss bis zum Ende des nächsten Tages verhängt werden, höchstens aber 48 Stunden. Die Koalition aus CDU und SPD hat sich darauf geeinigt, dass die Möglichkeit eines solchen Gewahrsams auf fünf Tage erweitert werden soll.
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